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BESCHLUSS IM NAMEN DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Am 22. Juni 2005 hat das Städtische Gericht von Dmitrov, Region Moskau, vertreten durch: die Richterin N. A. Valovaya, unter Beteiligung des Staatsanwalts S. N. Dulinec, der Gerichtssekretärin M. P. Cyganova
in offener Gerichtssitzung das zivilrechtliche Verfahren behandelt, in der der Staatsanwalts der Stadt Dmitrov im Interesse der Minderjährigen Andrei Iwanowitsch Burta, Dmitri Wiktorowitsch Kokowuschkin, Maksim Sergejewitsch Kuzmin, Jana Kazbekowna Kuzminych, Sitora Rachmanalijewna Ojewa, Fachriddin Machkamowitsch Faizer gegen Maksim Anatoljewitsch Jegorow zwecks Fortnahme der Kinder klagt.
Das Gericht hat FESTGESTELLT:
Der Staatsanwalt hat sich an das Gericht gewandt mit der Klage im Interesse der Minderjährigen A. I. Burta, D. W. Kokowuschkin, M. S. Kuzmin, Ja. K. Kuzminych, S. Ch. Ojeawa, F. M. Fajzijew gegen M. A. Egorow auf Fortnahme der Kinder und ihre Übergabe unter die Aufsicht von Fürsorgeorganen, indem er darauf Bezug nimmt, dass der Angeklagte Direktor des Nicht-kommerziellen Fonds „Nicht-kommerzielles familienartiges Kinderheim Phönix“ sei, die Einrichtung selbst nicht den Regeln entsprechend registriert sei, der rechtliche Status der dort befindlichen Kinder nicht festgelegt sei und die Räumlichkeiten, in denen sich das Kinderheim befindet, nicht für die Unterbringung einer solchen Anzahl Kinder beschaffen seien.
Die Vertreterin der Bildungsbehörde der Verwaltung der Region Dmitrow hat die Forderungen der Anklage unterstützt.
Der Beklagte M. A. Jegorow hat die Anklage nicht anerkannt.
Das Gericht sieht keinen Grund, den Forderungen der Anklage stattzugeben.
In der Gerichtsverhandlung wurde festgestellt, dass der nicht-kommerzielle Fond „Nicht-kommerzielles familienartiges Kinderheim Phönix“ am 25.02.2005 gegründet wurde, die juristische Adresse ist ul. Begowaja 13/2, Moskau. Gründer ist die Autonome Nicht-kommerzielle Organisation „Zentrum für Humanitäre Hilfe Phönix“, juristische Adresse Perwyj Botkinskij proezd 2/6, Moskau, gegründet am 4. Februar 2002.
Faktisch ist der nicht-kommerzielle Fond „Nicht-kommerzielles familienartiges Kinderheim Phönix“ seit 2002 tätig und befindet sich im Wohnhaus in der ul. Zaretschnaja 11/2, Rogatschowo, Region Dmitrow. Das Haus befand sich in persönlichem Besitz von A. A. Jegorow, Haus und Grundstück wurden unentgeltlich an die wohltätige Organisation übergeben zwecks Gründung eines nicht-staatlichen familienartigen Kinderheims.
Der Direktor für administrative Aufgaben ist der Beklagte in dieser Sache, M. A. Jegorow.
Im Moment der Untersuchung befinden sich ausser den durch die Anklage Vertretenen ausserdem S. S. Soldatow, S. K. Fajzurow sowie E. Ju. Und S. Ju. Bludow, geboren am 11.07.2002, unter den Schützlingen.
A. I. Burta und M. S. Kuzmin waren 2001 zur Erziehung an das spezialisierte Kinderheim Nr. 70 der Stadt Moskau übergeben worden, von wo aus sie mehrfach fortliefen, dann auf dem Kazaner Bahnhof von Moskau lebten, wo sie nach einem weiteren Aufgreifen 2002 durch Mitarbeiter des LOWD dem Angeklagten übergeben wurden (Zusatzblatt 111-113). Seitdem befinden sie sich im Kinderheim „Phönix“, alle weiteren Kinder befinden sich auf der Grundlage von Anträgen ihrer Eltern im Kinderheim „Phönix“.
Da eines der Ziele der Organisation darin besteht, nicht nur den Kindern, sondern auch ihren Eltern zu helfen, wenn diese vorübergehende Probleme haben, wurde seit Bestehen des Kinderheims ein Teil der Kinder vorübergehend dort untergebracht, und als die Eltern die Möglichkeit hatten, ihre Kinder wieder zu sich zu nehmen, wurde dies getan (Zusatzblatt 153-154).
Alle Kinder im schulpflichtigen Alter besuchen seit drei Jahren die Mittelschule von Rogatschowo.
Es wurden keine Bestätigungen für die Anschuldigungen der Anklage gefunden dahingehend, dass die Tätigkeit des Kinderheims gesetzeswidrig sei.
Wie weiter oben erwähnt wurde, ist der nicht-kommerzielle Fond „Nicht-kommerzielles familienartiges Kinderheim Phönix“ dem Gesetz entsprechend registriert, es besteht eine Registrierung bei der Steuerbehörde und in der Region Dmitrow (Zusatzblatt 51). In Bezug auf das betreffende familienartige Kinderheim können die Regeln für die Organisation von familienähnlichen Kinderheimen, die durch Beschluss der Regierung der Russischen Föderation am 19. März 2001 unter der Nr. 195 festgelegt wurden, nicht in vollem Masse angewandt werden, da bei der Gründung eines familienähnlichen Kinderheimes staatliche Unterstützung bei der Versorgung mit Räumlichkeiten, der materiellen Unterstützung der Erzieher usw. garantiert werden.
Im gegebenen Fall begründet die Tätigkeit des nicht-staatlichen familienähnlichen Kinderheims auf der persönlichen Initiative seiner Gründer und Leiter, für die materielle Basis sorgen Investitionen anderer wohltätiger oder weiterer Organisationen.
Ebenfalls unbegründet ist die Feststellung mit Hinweis auf Artikel 12 des Gesetzes der Russischen Föderation vom 10. Juli 1992 (mit den späteren Änderungen) „Über die Ausbildung“, dass dies Kinderheim nur mit einer Lizenz tätig werden dürfe. Artikel 12 des genannten Gesetzes enthält eine Liste von Einrichtungen, in denen entweder Ausbildungsarbeit geleistet oder dies mit erzieherischer Arbeit verbunden wird, im einzelnen sind solche Kinderheime gemeint, in denen der Erziehungsprozess und der Ausbildungsprozess miteinander verbunden werden und die Schützlinge bei Erreichung eines bestimmten Alters ein Dokument erhalten, in dem der Erhalt einer Schulausbildung bestätig wird.
Im Kinderheim „Phönix“ ist kein allgemeiner Ausbildungsprozess vorgesehen, die Kinder gehen auf die Mittelschule, es gibt im Kinderheim einen Erzieher, dessen Funktion zur Zeit Je. W. Kuzminych wahrnimmt, die eine pädagogische Ausbildung hat. Ausserdem ist sie die Mutter von Ja. S. Kuzminych und S. Fairuzow, die sich zur Erziehung im Kinderheim befinden.
Als Zeugin befragt, erklärte Je. W. Kuzminych, dass sie abends und nachts die Aufsicht über die Kinder ausübe, ihre Freizeit ausserhalb der Schule organisiere usw.
Von Seiten des Beklagten wird entsprechend den Anforderungen Informationen darüber bereitgestellt, dass Kinder zu Erziehungszwecken ins Kinderheim kommen.
Die Versicherung des Vertreters der Bildungsbehörde dahingehend, dass sie über keine derartige Information verfüge, ist unbegründet und wird durch die Unterlagen zu dieser Sache widerlegt.
Sowohl der Vertreter der Bildungsbehörde als auch die als Zeugin vernommene Winogradowa haben erklärt, dass die Gründung des Kinderheims seit 2002 bekannt sei, die Administration der Region habe sich zunächst positiv dem gegenüber verhalten, es sei lediglich die ordnungsgemässe Festsetzung des Rechtsstatus der Einrichtung notwendig.
Der Angeklagte hat sich mehrfach an die Bildungsbehörde gewandt, um diese Frage zu klären. Hindernis war und ist die Meinung der Bildungsbehörde, dass es notwenig sei, über eine Lizenz zu verfügen.
Es muss festgestellt werden, dass die bestehende Situation im Laufe von drei Jahren auch der Bildungsbehörde genehm war; die Frage, die Kinder fortzunehmen, stellte sich nicht. Inkonsequent ist auch die Position im heutigen Moment, da in Bezug auf einige Kinder Antrag auf Fortnahme gestellt wird, bei anderen nicht. Die Begründung, dass S. S. Soldatow sich bei seiner Mutter befinde, die im Kinderheim arbeitet, ist nicht überzeugend, denn die Mutter von Ja. K. Kuzminych (Je. A. Kuzminykh) arbeitet ebenfalls im Kinderheim, und dennoch stellt sich bei Jana Kuzminych die Frage nach Fortnahme. Ausserdem gibt es, wie bereits erwähnt, im Kinderheim noch weitere Kinder, auch Kleinkinder.
Es werden Forderungen über die Fortnahme der Kinder geäussert, allerdings sind keinerlei Beweise darüber bereitgestellt worden, dass die Kinder isoliert wären, mit ihnen kein Kontakt möglich wäre, mit ihnen brutal umgegangen würde, sie nicht über das Notwendigste verfügten, psychischer Druck auf sie ausgeübt würde usw., ebenso wie Beweise dafür, dass die Kinder durch ihr Benehmen den Bewohnern des Dorfes Rogatschowo Unannehmlichkeiten oder Schaden zufügten.
Die Direktorin der Mittelschule von Rogatschowo, M. A. Kuratschewa, hat dem Gericht gesagt, dass es in der Anfangszeit, als die Kinder begannen, auf ihre Schule zu gehen, schwierig mit ihnen war, doch dass diese Lage sich dann durch gemeinsame Anstrengungen der Pädagogen und der Mitarbeiter des Kinderheims schnell verändert habe. Die Kinder seien zum gegenwärtigen Zeitpunkt in ihrem Benehmen vorbildlich, im Lernen machten sie grosse Fortschritte ungeachtet ihres grossen Nachholbedarfs, sie lernten mit viel Freude, gäben sich Mühe, nähmen aktiv am gemeinschaftlichen Leben der Schule teil, an verschiedenen Zirkeln. Äusserlich seien sie stets ordentlich, gesund, untereinander sehr freundschaftlich, und sie seien auch mit anderen Schülern der Schule befreundet.
Der Zeuge A. W. Kuznetsow hat dem Gericht angegeben, dass er als Vertreter der örtlichen Kirche häufig mit den Kindern spreche, die Kinder erhielten alles Notwendige für ihre geistige und moralische Entwicklung, er habe keinerlei Zwang in Bezug auf die Kinder festgestellt, die Kinder hätten sich bei ihm nie beschwert und nie den Wunsch geäussert, fortzulaufen.
Alle Kinder, im Interesse derer die Klage vorgebracht wird, haben dem Gericht Erklärungen übergeben (Zusatzblatt 58-65), in denen sie darum bitten, sie im Kinderheim zu lassen und ihnen die Möglichkeit zu geben, weiterhin zur Schule zu gehen.
Im Gerichtssaal wurden A. I. Burta, M. S. Kuzmin, S. R. Ojewa befragt, die ebenso darum baten, sie im Kinderheim Phönix zu lassen, ihnen eine Fortsetzung des Schulbesuchs in der Mittelschule von Rogatschowo zu erlauben. A. I. Burta und M. Kuzmin sind kategorisch dagegen, dass man sie ins Kinderheim Nr. 70 in Moskau zurückbringt.
Aus dem Vermerk des Direktors des Kinderheims Nr. 70 von Moskau (Zusatzblatt 69) geht hervor, dass die Verwaltung jenes Kinderheims nichts dagegen einzuwenden hat, dass A. I. Burta und M. S. Kuzmin im Kinderheim Phönix leben, soweit allen notwendigen Anforderungen genügt werde sowie die Meinung der Kinder selbst respektiert werde.
Eine der Anklagebegründungen ist diejenige, dass die Lebensumstände im jetzigen Moment nicht den notwendigen Anforderungen entsprächen, wenn man in Betracht ziehe, dass sich das Kinderheim in einem kleinen Haus auf dem Dorf befindet. Dieser Umstand wird auch vom Beklagten nicht bestritten, jedoch werden von seiner Seite her Massnahmen zur Lösung dieses Problems ergriffen. Ein Projekt zur Rekonstruktion des Hauses wird ausgearbeitet, ein Auftragnehmer für die Ausführung der Bauarbeiten ist bereits gefunden, es gibt auch einen Geldgeber. Die Bereitschaft der internationalen Wohltätigkeitsorganisation „Kinder von Tschernobyl“ (Blatt 131-132), die Rekonstruktion des Hauses zu finanzieren, hat während der Gerichtsverhandlung vom 25. Mai 2005 ihr Vertreter Mark K. Ch. bestätigt.
Bei solchen Umständen und in Anbetracht dessen, dass die Kinder sich in der Vergangenheit an die neuen Bedingungen gewöhnt haben, ihr Verhalten, ihr Verhältnis zum Lernen, zu weiteren Dingen, ihre erzielten Erfolge in der Schule, im Gemeindeleben, im Sport (Zusatzblatt 129) zeugen davon, dass die Krisenzeit in ihrer Erziehung überwunden ist und dass die Ausführung irgendwelcher zwangsweisen Handlungen diesen Kindern gegenüber das Gegenteil bewirken könnte.
Der Aufenthalt der Kinder im Kinderheim „Phönix“ hindert die Fürsorgeorgane nicht daran, Kontakt zu den Kindern zu haben, Kontrolle über ihren Schulbesuch, ihre Lebensumstände, ihre Erziehung auszuüben.
In Anbetracht des Gesagten und auf Grundlage der Artikel 118 GK RF, 123 SK RF, 194-198 GPK RF hat das Gericht
ENTSCHIEDEN
dass den Forderungen der Anklage durch den Staatsanwalt der Stadt Dmitrow Interesse der Minderjährigen A. I. Burta, D. W. Kokowuschkin, M. S. Kuzmin, Ja. K. Kuzminych, S. Ch. Ojeawa, F. M. Fajzijew gegen M. A. Egorow auf Fortnahme der Kinder und ihre Übergabe unter die Aufsicht von Fürsorgeorganen abgewiesen wird.
Das Urteil kann im Gericht der Region Moskau im Laufe von 10 Tagen durch das Städtische Gericht von Dmitrow angefochten werden.
Richter
(Unterschrift)
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