Phoenix mit verbrannten Flügeln
Minderjähriger von Kinderheim entführt
MDZ 12-04-2005
Marie Strohe
Sascha
hat einiges hinter sich. Mehr als zwei Wochen wurde er gegen seinen
Willen in einem staatlichen Kinderheim festgehalten. Dabei wohnt der
fast volljährige Junge schon seit drei Jahren nicht mehr dort,
sondern bei seiner „Familie“. Die besteht aus drei Müttern, drei
Schwestern und acht Brüdern, die in einem Haus in Rogatschowo
wohnen, nicht weit von Moskau. Maxim Jegorow, der dieses Haus mit
Hilfe des deutsch-russischen Projekts Phoenix aufgebaut hat, wird
von den älteren Kindern als großer Bruder und von den ganz kleinen
als Vater betrachtet.
Als Sascha letztes Jahr zum ersten Mal
entführt wurde, hat Maxim sich mitten auf der Landstraße, die von
Rogatschowo in Richtung Moskau führt, mit seinem Auto quergestellt,
um den Krankenwagen aufzuhalten, in dem der Junge saß. Drei
Mitarbeiter des staatlichen Kinderheims hatten Sascha einfach aus
dem Schulunterricht geholt. Da aber sogar die Polizei der Meinung
war, dass ein 17-jähriger Junge selbst entscheiden kann, bei wem er
wohnen möchte, konnte Maxim gemeinsam mit Sascha nach Rogatschowo
zurückkehren.
Vor drei Jahren war Sascha bei einer seiner
häufigen Ausreißtouren aus dem Kinderheim zufällig nach Rogatschowo
geraten, hatte dort zwei seiner jetzigen Brüder kennen gelernt und
durfte bleiben. Auch das staatliche Kinderheim hatte nichts dagegen.
Drei Jahre lang bekam der Direktor des Heims regelmäßig alle nötigen
Berichte über Saschas Gesundheit und Schulbesuch und war zufrieden.
Kurz vor Saschas Volljährigkeit interessiert sich das Kinderheim
plötzlich wieder für ihn und das hat seine Gründe. „Sascha hat von
seiner Mutter eine Zwei-Zimmer-Wohnung ganz in der Nähe des
Kinderheims geerbt. Wenn er 18 wird, kann er über diese Wohnung
verfügen“, erklärt Dorothea Volkert von der deutsch-russischen
Gesellschaft Kraichgau, die das Projekt finanziert.
Das
Kinderheim hat Sascha schon zweimal in eine psychiatrische Anstalt
einweisen lassen. Wenn sie ihn jetzt wieder dort hinschicken, könnte
er leicht für unzurechnungsfähig erklärt werden. In diesem Fall
würde die Wohnung an das Kinderheim gehen. Phoenix hat jedoch
unabhängige medizinische Gutachten, die den Jungen als psychisch
vollkommen gesund einstufen. Auf die Frage einer Journalistin des
„Moskowskij Komsomolez“, ob er Sascha für psychisch krank hält,
redet der Direktor des Kinderheims etwas vage über „Streunertum“.
Nach dem glücklichen Ende des ersten Entführungsversuchs im
Dezember wurde zwischen den Streitparteien vereinbart, dass das
Kinderheim die Vormundschaft an Maxims Mutter abtritt, die in
Rogatschowo die Rolle der Großmutter spielt. Am Mitte Februar waren
die nötigen Dokumente fertig und das Kinderheim wurde
benachrichtigt. Einen Tag später geschieht das Drama. Diesmal kommen
sie zu zehnt, um Sascha abzuholen, sieben starke Männer und drei
Frauen, und Maxim ist nicht erreichbar. Saschas Pflegemutter, die
von Lehrerinnen informiert wurde, redet auf den Heimdirektor ein und
erreicht nur,
dass sie unflätig beschimpft wird.
Im
Kinderheim muss Sascha sein Handy abgeben und darf keinen Besuch
empfangen. „Wir haben ihm ein Handy durchs offene Fenster in den
ersten Stock geworfen“, erzählt Maxim, „das wurde ihm nicht mehr
abgenommen. Die Presse hatte sich inzwischen eingeschaltet und da
sind sie offenbar vorsichtiger geworden. So konnten wir wenigstens
mit Sascha reden.“ Der „Moskowskij Komsomolez“ hatte in einem
Artikel über die Entführung geschrieben, dass Sascha entgegen den
Versicherungen der Heimleitung nicht vom Festnetz aus telefonieren
dürfe.
Über drei Wochen muss Sascha in dem Kinderheim
bleiben, aus dem er früher immer wieder fortgelaufen ist. Erst Mitte
März gelingt es Maxim, Sascha zurück nach Rogatschowo zu bringen.
Aber der große Triumph kommt noch etwas später: Ende März ist die
Vormundschaft endgültig an Maxims Mutter übergegangen. Jetzt muss
Sascha sich noch um seine Wohnung kümmern. Das Kinderheim hat schon
lange keine Strom- und Wasserrechnungen mehr bezahlt, obwohl es vom
Staat dafür Geld bekommt. Wenn Sascha nicht auf den Schulden von
umgerechnet etwa 3 600 Euro sitzen bleiben will, muss er den
Heimdirektor verklagen.